Waldflächenrodungen für Sandabbau in Poggenhagen 20. März 202326. April 2023 Im Folgenden ein Auszug aus einer Anfrage (gem. § 9 der Geschäftsordnung) unserer Regionsabgeordneten Ute Lamla zur schriftlichen Beantwortung an die Regionsverwaltung Hannover vom 15.03.2023. „In dem Artikel Wald gerodet: zwei Firmen wollen bei Poggenhagen Sand abbauen (HAZ) vom 04.03. war zu lesen, dass Mitte Februar zwischen dem ortsansässigen Fliegerhorst und der Ortschaft Poggenhagen eine ca. 1,4. Hektar große Fläche Wald am Straßenrand gerodet wurde. Die Regionsverwaltung hat daraufhin bestätigt, dass für insgesamt 8,5 Hektar der dortigen Fläche eine Sandabbaugenehmigung vorliegt und der bisherige Eigentümer diese an zwei Firmen verkauft hatte. Die Baufirma Hagedorn hat bereits mit den Rodungen begonnen. Die zweite Firma, die dort Abbauflächen erworben hat, heißt Steding und kommt aus Sarstedt. Von deren Seite gibt es noch keine konkreten Pläne für den Start des Sandabbaus. Es ist aber davon auszugehen, dass es sich hierbei nur um eine Frage der Zeit handelt bevor weitere Rodung vorgenommen werden. Vor Ort gab es Kritik aus der Politik, weil der Ortsrat nicht vorab informiert worden ist. Wir fragen dazu die Verwaltung: Aus welchen Gründen ist der Sandabbau in Poggenhagen, der einhergeht mit der Abholzung eines großen Waldstückes, in Zeiten der voranschreitenden Klimakrise genehmigt worden, obwohl Waldflächen bekanntermaßen als CO2-Senken fungieren? Der Wald dient u.a. als Lärmschutz für die Anwohner*innen gegen den Fliegerhorst. Bereits in der Vergangenheit wurde eine erhebliche Fläche des Waldes wegen des Baus der Start-und Landebahn abgeholzt. Eine erneute Rodung der verbliebenen Waldfläche oder eines Teils davon bedeutet eine zusätzliche Minderung der Wohnqualität Poggenhagens. Aus welchen Gründen wurde die Genehmigung für die Rodung weiterer Flächen ausgestellt? Wurde bei der Genehmigung berücksichtigt, dass zusätzliche Waldflächen infolge der neuen Eisenbahnquerung in der Nähe dieser Waldflächen in Neustadt Poggenhagen wegfallen? Welche Ausgleichsmaßnahmen sind für die gerodeten Flächen vorgesehen? Wo findet die Ersatzwaldaufforstung statt, welche Größe hat sie, welche Baumartenzusammensetzung ist festgelegt, wann wird die Ersatzaufforstung durchgeführt? Wurde eine floristische und faunistische Bestandserfassung durchgeführt, welche besonders geschützten und/oder wertgehenden Arten wurden festgestellt und welche Auflagen wurden daraus abgeleitet? Wurden bisher alle Auflagen aus den älteren und der aktuellen Bodenabbaugenehmigung/en zur Zufriedenheit der Verwaltung umgesetzt oder gibt es Defizite? Sind die Gemeinden Neustadt und Wunstorf über das Vorhaben vorab informiert worden? Falls nicht, wieso? Sind weitere Rodungen vorgesehen? Wenn ja, in welchem Zeitfenster?“