Südlink-Pläne: Grüne sehen erhebliche Defizite beim Thema Artenschutz 8. Juli 2019 Zum Ende der zweimonatigen Einwendungsfrist am 12. Juli und nach Prüfung der von den Vorhabenträgern TenneT und TransnetBW vorgelegten Unterlagen zur Südlink-Planung sehen die Neustädter Grünen erhebliche Defizite beim Thema Artenschutz. So wird beispielsweise der Weißstorch in der vorliegenden artenschutzrechtlichen Ersteinschätzung pauschal als nicht betroffen bezeichnet und nicht weiter beachtet. Dabei befinden sich im nahen Umfeld des Trassenkorridors gleich mehrere Weißstorchhorste. „Die Störche nutzen die Feldflur, insbesondere das Grünland als Nahrungshabitat. Sollte es z.B. durch monatelange Bautätigkeiten während der Brutzeit dazu kommen, dass die Tiere horstnahe Nahrungsflächen nicht mehr nutzen können, könnte das die Aufzucht der Jungen gefährden“, erläutert Dirk Herrmann vom Vorstand der Neustädter Grünen. Auch für andere Tierarten sehen die Grünen mögliche Gefahren, so z.B. für baumbewohnende Fledermausarten, deren Quartierbäume möglicherweise gefällt würden. Zudem liegen verschiedene gesetzlich geschützte Biotope sowie schutzwürdige Wälder und Gehölzbestände im Trassenkorridor. Etliche Gehölzbrüter, die im Neustädter Land vorkommen, blieben bisher unberücksichtigt, darunter auch gefährdete Arten wie z.B. Pirol und Neuntöter. Sollte sich die Bundesnetzagentur tatsächlich für die Variante durch Neustädter Gebiet entscheiden, müsste hier im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren erheblich nachgebessert werden. Notwendig wäre dann zunächst eine gründliche Bestandsaufnahme von Flora und Fauna, die bisher fehlt. Im Rahmen der Feintrassierung müssen sensible Bereiche so weit wie möglich umgangen werden. Trotzdem sind bei einer Realisierung des Vorhabens voraussichtlich Kompensationsmaßnahmen im erheblichen Umfang notwendig, um entstehende Beeinträchtigungen auszugleichen.
Südlink-Pläne: Grüne sehen erhebliche Defizite beim Thema Artenschutz 8. Juli 2019 Zum Ende der zweimonatigen Einwendungsfrist am 12. Juli und nach Prüfung der von den Vorhabenträgern TenneT und TransnetBW vorgelegten Unterlagen zur Südlink-Planung sehen die Neustädter Grünen erhebliche Defizite beim Thema Artenschutz. So wird beispielsweise der Weißstorch in der vorliegenden artenschutzrechtlichen Ersteinschätzung pauschal als nicht betroffen bezeichnet und nicht weiter beachtet. Dabei befinden sich im nahen Umfeld des Trassenkorridors gleich mehrere Weißstorchhorste. „Die Störche nutzen die Feldflur, insbesondere das Grünland als Nahrungshabitat. Sollte es z.B. durch monatelange Bautätigkeiten während der Brutzeit dazu kommen, dass die Tiere horstnahe Nahrungsflächen nicht mehr nutzen können, könnte das die Aufzucht der Jungen gefährden“, erläutert Dirk Herrmann vom Vorstand der Neustädter Grünen. Auch für andere Tierarten sehen die Grünen mögliche Gefahren, so z.B. für baumbewohnende Fledermausarten, deren Quartierbäume möglicherweise gefällt würden. Zudem liegen verschiedene gesetzlich geschützte Biotope sowie schutzwürdige Wälder und Gehölzbestände im Trassenkorridor. Etliche Gehölzbrüter, die im Neustädter Land vorkommen, blieben bisher unberücksichtigt, darunter auch gefährdete Arten wie z.B. Pirol und Neuntöter. Sollte sich die Bundesnetzagentur tatsächlich für die Variante durch Neustädter Gebiet entscheiden, müsste hier im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren erheblich nachgebessert werden. Notwendig wäre dann zunächst eine gründliche Bestandsaufnahme von Flora und Fauna, die bisher fehlt. Im Rahmen der Feintrassierung müssen sensible Bereiche so weit wie möglich umgangen werden. Trotzdem sind bei einer Realisierung des Vorhabens voraussichtlich Kompensationsmaßnahmen im erheblichen Umfang notwendig, um entstehende Beeinträchtigungen auszugleichen.