Nein heißt Nein – Besserer Schutz der sexuellen Selbstbestimmung

Nein heißt Nein – für eine Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung hier und überall!
Laut Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation werden mindestens 20% aller Frauen weltweit mindestens einmal in ihrem Leben physisch oder sexuell von einem Mann attackiert. Neuere Untersuchungen zeigen zudem, dass Anzeigen bei sexuellen Übergriffen in Deutschland oft erfolglos bleiben, Verfahren eingestellt werden und vielfach Freisprüche erfolgen. Und zwar nicht auf Grund einer schwierigen Beweislage, sondern weil das Verhalten nach jetziger Rechtslage nicht strafbar ist.

Es gibt zahlreiche Beispiele, die belegen, dass es notwendig ist, von dem geltenden zweistufigen Tatbestandsmodell „erst mit Gewalt oder Drohung nötigen, dann sexuelle Handlung“ abzukehren und dies durch ein „Nein-heißt-Nein“-Modell zu ersetzen. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist ein weltweites Menschenrecht! Es darf nicht sein, dass die sexuelle Selbstbestimmung aktiv verteidigt werden muss. Nicht die Perspektive des Täters und auch nicht eine Widerstandsleistung der Betroffenen dürfen zentraler Bezugspunkt für eine Strafbarkeit sexueller Übergriffe sein. Das „Nein“ des Opfers hat im Vordergrund zu stehen! Jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung ist unter Strafe zu stellen!

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