Konzept Bürgerversicherung für Gesundheit und Pflege 9. Januar 2013 Ein großes Thema, deshalb auch mal ein längerer Text: Das grüne Konzept zeigt: Solidarität wirkt! Wie auch in der Krankenversicherung ist die Zweiteilung in Soziale Pflegeversicherung (SPV) und Private Pflegeversicherung (PPV) ungerecht. Damit entziehen sich die wirtschaftlich leistungsstärksten und im Durchschnitt auch gesündesten Bevölkerungsgruppen dem Solidarausgleich. Wir haben daher – wie auch für die Krankenversicherung – beschlossen, dass beide Systeme zu einer solidarischen Pflege-Bürgerversicherung zusammengeführt werden müssen. Nur die Pflege-Bürgerversicherung bietet eine solide Basis, um die notwendige Leistungsverbesserung und die steigenden Belastungen durch den demografischen Wandel zu finanzieren.“ Für die grüne Pflege-Bürgerversicherung gelten analog zur Kranken-Bürgerversicherung (mehr) folgende zentrale Eckpunkte: Alle Bürgerinnen und Bürger – auch Beamtinnen/Beamte, Abgeordnete und Selbstständige – werden Mitglieder der Pflege-Bürgerversicherung. Alle Einkunftsarten – auch Vermögenseinkommen, Gewinne und Mieteinkünfte – werden in die Finanzierung der Pflegeversicherung einbezogen. Für kleine und mittlere Einkommensbezieherinnen und –bezieher werden Freigrenzen eingeräumt. Die Beitragsbemessungsgrenze wird auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung (West) angehoben. Die Beiträge auf Erwerbseinkommen aus abhängiger Beschäftigung werden weiterhin paritätisch finanziert. Der erhöhte Beitragssatz für kinderlose Versicherte bleibt in der Pflege-Bürgerversicherung bestehen. Kinder bleiben kostenlos versichert. Nicht erwerbstätige Ehegattinnen/-gatten bzw. Lebenspartnerinnern/-partner müssen keine Beiträge zahlen, wenn sie Pflegeleistungen erbringen (mind. 14h/Woche) oder kleine Kinder erziehen. Für alle anderen Ehepaare und eingetragenen Lebensgemeinschaften wird ein Beitragssplitting eingeführt. Dabei wird das beitragspflichtige Haushaltseinkommen halbiert und auf beide Teile bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Auch weiterhin können die Versicherten ihre Versicherung frei wählen. Die Pflege-Bürgerversicherung kann auch durch private Versicherungsunternehmen angeboten werden, die sich dabei dem Wettbewerb mit den gesetzlichen Kassen stellen müssen. Die Regeln, die dabei gelten, sind: Umlagefinanzierung, einkommensbezogene Beiträge, einheitlicher Leistungskatalog, Kontrahierungszwang, Diskriminierungsverbot. Für menschenwürdige und dauerhaft stabile Leistungen der Pflege-Bürgerversicherung gilt auf der Leistungsseite zudem: Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird schnellstmöglich eingeführt. Dafür wird das Leistungsvolumen der Pflegeversicherung um etwa 15 Prozent ausgeweitet. Die Leistungen der Pflege-Bürgerversicherung werden regelmäßig zu zwei Dritteln entlang der Lohn- und zu einem Drittel entlang der Inflationsentwicklung angepasst (dynamisiert), um einen Wertverlust der Leistungen zu vermeiden. Ein im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen erstelltes Gutachten des Zentrums für Sozialpolitik der Universität Bremen zeigt deutlich, dass dieses Konzept funktioniert (mehr). Die Grüne Pflege-Bürgerversicherung sorgt durch die Einbeziehung aller Bürgerinnen und Bürger sowie Einkommensarten für mehr soziale Gerechtigkeit und stärkt dadurch die Solidarität, dämpft den Anstieg der Pflegeversicherungsbeiträge im Rahmen der demografischen Entwicklung, kommt mit den genannten deutlichen Leistungsverbesserungen bei Einführung mit einem Beitragssatz von ca. 1,75 Prozentpunkten aus und sorgt mit einem maximalen Beitragssatz von knapp über 3 Prozentpunkten in 2055 für eine überschaubare und zumutbare Beitragssatzentwicklung, kommt ohne weitere Maßnahmen zur Kostenbegrenzung im demografischen Wandel aus, wie etwa einer Demografiereserve. Mit anderen Worten: Solidarität wirkt!